01804337337 HOTLINE TAP: RECHTSWIDRIGE NUTZUNG

Rechtswidirge Nutzung einer Hotline durch TAP

Rechtswidrige Nutzung 01804337337

TAP Portugal hat mit der Nutzung der Hotline 01804337337 rechtswidrig gehandelt. Es wurden zu hohe Gesprächsgebühren berechnet, diese wurden vorher nicht genannt und die Warteschleife war nicht kostenlos.
Auch uns von Casa Vento Madeira sind als mehrfachem Anrufer dieser Nummer im Zusammenhang mit einer Flugbuchung horrende Kosten in Höhe von insgesamt über 210 Euro entstanden.
Die Bundenetzagentur hat reagiert und die Nummer abgeschaltet und klargestellt, dass Kunden die entsprechende Anrufe getätigt haben, das Geld vollständig erstattet bekommen müssen.

Hier der Originaltext:

Sehr geehrte Frau XXXX, ich komme zurück auf Ihre Beschwerde zur Rufnummer (0)180-4 337 337.
Die Bundesnetzagentur hat den zu Grunde liegenden Sachverhalt eingehend geprüft. Hiernach besteht auch aufgrund Ihres Hinweises gesicherte Kenntnis von der rechtswidrigen Nutzung der gemeldeten Rufnummer. Im Rahmen der Nutzung der Rufnummer wurde gegen die Vorgaben zur Nutzung von Warteschleifen nach § 66g Abs. 1 und 2 TKG verstoßen. Zudem konnten Verstöße gegen die Preisangabepflicht nach § 66a TKG festgestellt werden.
Die Rufnummer wurde aus diesem Grund zwischenzeitlich abgeschaltet und ist demnach nicht mehr erreichbar.
Der Verstoß gegen die Vorgaben zu Warteschleifen hatte im Falle eines Anrufes aus dem Mobilfunk jedoch insbesondere zur Folge, dass erhebliche Kosten verursacht wurden.

Die Folgen für TAP laut Bundesnetzangentur:

Der Diensteanbieter TAP Air Portugal hat im Rahmen des durchgeführten Verwaltungsverfahrens die Erstattung aller zu Unrecht entstandenen Kosten zugesagt. Zu diesem Zwecke wurde die E-Mail-Adresse raitpw@tap.pt eingerichtet. Diese E-Mail-Adresse dient nur der Bearbeitung von entsprechenden Sachverhalten. Bitte setzen Sie sich Zwecke der Kostenerstattung direkt mit dem Unternehmen in Verbindung. Im Sinne einer zügigen Abwicklung empfiehlt es sich, bereits einen Nachweis über die entstandenen Kosten beizufügen.
Der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass Verstöße gegen die Regelung des § 66g Abs. 1 TKG oder des § 66g Abs. 2 TKG gemäß § 66h Nr. 8 TKG den Wegfall des Entgeltanspruches zur Folge. In diesen Fällen entfällt die Entgeltzahlungspflicht für den gesamten Anruf. Die Bundesnetzagentur ist bei der Verfolgung von Rufnummernmissbrauch auf Hinweise wie den Ihren angewiesen.

Buchen Sie jetzt Ihren Aktivurlaub!

Mit sofortiger Bestätigung!